Professionelle Rechtsberatung ist heute für mittelständische Unternehmen ein unverzichtbarer Erfolgsfaktor und eine absolute unternehmerische Notwendigkeit. Zum einen sind Verträge und deren Umsetzung oft hochkomplex. Zum anderen können Probleme aus Vertriebsverträgen oder der Produkthaftung durchaus existenzgefährdende Ausmaße annehmen.
Die Kanzlei Gebhardt steht eng an der Seite ihrer mittelständischen Mandanten. Wir bringen unsere umfassende Kompetenz aus der langjährigen Tätigkeit in internationalen Großkanzleien mit der tiefen Kenntnis der Belange des Mittelstands zusammen. Persönlich, effizient, schnell, aktuell und international – so muss Rechtberatung im Mittelstand sein. Wo Großkanzleien strukturell, atmosphärisch und finanziell nicht passen wollen, entscheiden sich Mandanten für uns als Rechtsberatung für den Mittelstand.
Sehen Sie die Kanzlei Gebhardt als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung. Das bedeutet: Wir sind nah genug dran für einen kurzen Draht. Gleichzeitig arbeiten wir eigenständig im Hintergrund und tun vieles, um Rechtsfragen so sauber und pragmatisch zu lösen, dass diese Sie und Ihre Geschäftsabläufe möglichst wenig aufhalten oder stören. Schließlich zählt für Sie Ihr Kerngeschäft.
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Vertrauen Sie auf die Kompetenz, die aus Erfahrung und Qualifikation erwächstVertrauen entsteht aus erfolgreicher und zuverlässiger Zusammenarbeit. Wir bringen unseren ganzen Erfahrungsschatz aus der Vertretung von mittelständischen Unternehmen bis hin zu Weltkonzernen und der langjährigen Arbeit in Großkanzleien voll für Sie ein. Im Ergebnis werden Sie uns auch hochkomplexen Aufgaben gewachsen sehen. Sie profitieren von der Kompetenz der Großen – und gleichzeitig von persönlicher und individueller Betreuung. Wir lernen Sie und Ihr Unternehmen kennen und machen Ihre Herausforderungen zu unseren. Deshalb sehen uns unsere Mandanten als die kleine Großkanzlei. Auch in internationalen Fällen vertreten wir Sie selbstverständlich auf hohem Niveau. Über die Zulassung als Anwalt in New York (Attorney at law) hinaus nutzen wir unser sorgfältig aufgebautes Netzwerk internationaler Kanzleien und stellen je nach Anforderung die richtigen Teams zusammen. Wir bleiben dabei immer Ihre Ansprechpartner. |
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Wir setzen auf außergerichtliche EinigungenProzessieren um jeden Preis? Den zahlt dann oft der Mandant. Unsere Kanzlei setzt wo es geht auf die außergerichtliche Einigung – die in den meisten Fällen für die Beteiligten die größten Vorteile bringt. Aus langjähriger Erfahrung kennen wir die Abläufe und die Akteure und sind in der Prozess- und Schiedsverfahrensszene bestens vernetzt. So können wir schon vorab die Chancen fundiert abschätzen und dann die Weichen für eine gute und schnelle Einigung stellen. Wo diese nicht möglich ist, vertreten wir Sie mit voller Konsequenz und Entschlossenheit vor Gericht und Schiedsgericht. |
Ihre Anforderungen bestimmen unsere Leistungen. Wir beraten und vertreten Sie hoch professionell in Vertragsangelegenheiten und konkreten Streitfällen auf nationaler und internationaler Ebene. Möglichst lassen wir es aber nicht soweit kommen. So beraten wir Sie zu Streitvermeidungsstrategien und engagieren uns für außergerichtliche Einigungen. In den unternehmerisch hochrelevanten Bereichen Vertriebsrecht und Produkthaftungsrecht liegen zudem besondere Stärken unserer Kanzlei.
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Vertriebsrecht, internationales Vertragsrecht und Produkthaftungsrecht sind unsere Welt. Wir nehmen zu aktuellen wichtigen Rechtsthemen aus diesen Bereichen u.a. mit ständigen Seminarreihen und anderen Veröffentlichungen Stellung. Darin finden Unternehmer wertvolle Informationen und Einschätzungen zu Neuerungen und Änderungen.
„USA: Unternehmensgründung, Risikobegrenzung, Terrorgesetzgebung“, IHK Nordwestfalen (mit Dr. Siegfried Elsing), 21. November 2003, Münster
„Wirtschaftspraxis USA: Laufendes Geschäft – Vertragsrecht und Produkthaftung“, IHK Düsseldorf, 24. Juli 2003, Düsseldorf
„Überblick über das amerikanische Wirtschaftsrecht“, Bundesfinanzakademie, 18. September 2006, Brühl
„Einstweiliger Rechtsschutz im Schiedsverfahren“, DIS40 Rhein/Ruhr, 28. Februar 2012, Düsseldorf
„United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“, VI. Düsseldorf International Arbitration School (mit Ulrike Gantenberg), 25. September 2012, Düsseldorf
“Conducting effective International Arbitrations (U.S. & Europe)”, Vortrag im Rahmen des National Law Day der National Bar Association of India, 26./27. November 2016, Neu-Delhi
„Internationales Recht für Vertriebsingenieure“,VDI Wissensforum Seminar, 17./18. Juni 2013, Düsseldorf
VDI-Spezialtag Kühlen und Klimatisieren, 9./10. September 2013, Düsseldorf
„United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“, VII. Düsseldorf International Arbitration School (mit Ulrike Gantenberg), 25. September 2013, Düsseldorf
VDI Wissensforum Seminar, 28./29. Januar 2015, München
VDI Wissenforum Seminar, 29./30. Juni 2015, Frankfurt a.M.
Global Competence Forum, 16. November 2016, München
„Internationale Verträge erfolgreich verhandeln“, Seminar des Global Competence Forum, 29. November 2016, München
„Der Schritt über den Atlantik: Standortwahl, Firmengründung, Vertriebsstrategie, Marketing“, IHK Düsseldorf, 8. Mai 2003
„United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“, V. Düsseldorf International Arbitration School (mit Ulrike Gantenberg), 27. September 2011, Düsseldorf
„Mediation“, Vortrag auf der Tagung „Perspektiven der Verteidigungswirtschaft“ der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik e.V., 22./23. Januar 2013, Bonn – Bad Godesberg
„Rechtswissen für Vertriebsingenieure“, VDI Wissenforum Seminar, 4./5. März 2013, Frankfurt a.M.
„International Arbitration and Litigation of M&A Issues“, Spring Course 2005 Mergers & Acquisitions Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 16.März 2005, Münster
Pre-Trial Discovery von elektronisch gespeicherten Dokumenten, IDR 2005, 30ff.
Regulatory Arbitrations Supporting Effective Merger Control, IDR 2005 (mit Dr. Siegfried Elsing), 9ff.
Ausgewählte EU-Initiativen auf den Gebieten der Corporate Governance und des Aktienrechts – Ein Statusbericht zur Rechtsentwicklung, ZCG 2006, 13ff.
Secured Transactions in Germany: A Basic Description, in Harms/Franklin, International Commercial Secured Transactions, Toronto 2008, 125ff.
Besonderheiten der Konfliktlösung in Krisen- und Sanierungssituationen – Mediation und Schiedsverfahren im Krisenfokus, KSI 01/2009, 12ff.
Das Schiedsverfahren als sinnvolles Hilfsmittel im Geschäft mit BRIC-Staaten, KSzW 2013 (mit Andreas Schwarz), 168ff.
Kaufpreisanpassungsklauseln in M&A Verträgen, Finance Juli/August 2005, 100
Kaufpreisanpassungsklauseln in M&A-Verträgen – Wie Sie Konflikte vermeiden, Finanz Betrieb News 9/2005, 2ff.
Stärkere Kontrollrechte für Aktionäre, Finanz Betrieb News 1/2006, 10ff.
EU-Initiative zur Stärkung von Aktionärsrechten, Finanz Betrieb News 3/2006, 2ff.
Kreditfinanzierte Beteiligung an Schrottimmobilien, Finanz Betrieb News 6/2006, 2ff.
Interview: Wenn Berater pfuschen, impulse Oktober 2006, 99ff.
Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Finanz Betrieb News 6/2007, 8ff.
Practical Aspects of U.S.-Style Discovery Within Germany, NYSBA International Law Practicum Spring 2009, 42ff.
Keine Panik, wenn Chapter 11 eingeläutet wird, Platow Brief v. 31. Juli 2009, 7
How to deal with Pre-Trial Discovery In Continental Europe, NYSBA Inside Spring/Summer 2011 (mit Stefan Büttner), 45ff.
Erweiterte Publikationspflichten seit Januar 2007, Finanz Betrieb News 1/2007, 4ff.
Wird 2007 das Jahr der MiFID?, Finanz Betrieb News 1/2007, 4ff.
Erschwerte Nachschusspflichten für Fondsanleger, Finanz Betrieb News 11/2005, 12ff.
Prospekthaftung – Bestandsaufnahme und aktuelle Tendenzen, Finanz Betrieb News 11/2006, 2ff.
Wie deutsche Anwälte in US-amerikanischen Zivilverfahren beraten können, Justuf Mai 2007, 73ff.
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruches: Vorlage einer Übersetzung des Schiedsspruchs oder der Schiedsvereinbarung ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung, Besprechung von BGH, Beschl. v. 25.09.2003, III ZB 68/02, IDR 1/2004, 42ff.
Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O Versicherungen – Zur Erforderlichkeit eines Selbstbehalts, ZCG 2006, 53ff.
Modelle zur Reform des Transfersystems für Berufsfußballspieler aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht, Frankfurt 2000
Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, in Born/Ghassemi-Tabar/Gehle, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7 Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (Corporate Litigation), München 2006, 207ff.
Hier finden Sie unsere aktuellen Seminar- und Vortragsangebote. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
8./9. November 2018 Referent des Seminars "Arbeitsrecht für technische Führungskräfte" in Düsseldorf (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)
7./8. Juni 2017 Arbeitsrecht für technische Führungskräfte, Düsseldorf (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)
21. September 2017 Rechtswissen für die Vertriebsabteilung.
12./13. Oktober 2017 Arbeitsrecht für technische Führungskräfte, München (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)
19. Oktober 2017 Rechtswissen für die Einkaufsabteilung
16. November 2017 Produkthaftungsrecht für Mittelständler
22./23. Januar 2017 Arbeitsrecht für technische Führungskräfte, Stuttgart (nähere Informationen unter www.vdi-wissensforum.de)
Wissenswertes und Aktuelles aus der Welt des Rechts, relevante Fälle aus der Praxis: für Sie ausgewählt, zusammengestellt und kommentiert.
12. Dezember 2018: Das "Handbuch Unternehmenskauf" ist jetzt in der 9. Auflage erschienen. Das Kapitel "Unternehmenskäufe vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten" wurde von Dr. Denis Gebhardt verfasst. Das Handbuch kann unter folgendem Link bezogen werden: https://www.otto-schmidt.de/handbuch-unternehmenskauf-9783504455583.html
24. April 2017: Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 8. Februar 2017 (Az. 12 U 101/16) entschieden, dass eine KFZ-Fachwerkstatt Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten KFZ-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen muss.
21. April 2017: Tesla ruft weltweit 53.000 Fahrzeuge der Modelle S und X, die im Zeitraum Februar bis Oktober 2016 gebaut wurden, wegen potentieller Probleme mit der Handbremse zurück. Das Unternehmen bezeichnet dies als eine reine Vorsichtsmaßnahme und verweist darauf, dass es bislang keine Unfälle und damit auch keine Verletzten gab.
30. März 2017: Das Versicherungsunternehmen Allianz hat 100.000 Haftpflicht-Schadenfälle aus den Jahren 2011 bis 2016 untersucht. Laut seiner Pressemitteilung vom 30. März 2017 ist mit höheren Haftungsschäden aus Umwelt-, Cyber-, Produktmangel- und Rückrufrisiken zu rechnen. In Deutschland verursachen Produkt- und Qualitätsmängel 78% des Schadensvolumens.
21. März 2017: Produkthaftung für Softwarehersteller: Die CDU plant ein Gesetz zur Produkthaftung für mangelhafte Software. In der Tat ist es derzeit schwierig, einen Softwarehersteller wegen fehlerhafter Software in die Produkthaftung zu nehmen. Dies soll dem Geschädigten durch das Gesetz erleichtert werden.
23. Februar 2017: Gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23. Februar 2017 (Az. 6 U 31/16) muss der Automobilhersteller KIA externen Ersatzteilhändlern keinen umfassenden Zugriff auf seine Datenbanken gewähren, damit die Händler die Daten elektronisch weiterverarbeiten können. KIA gibt diese Daten über eine Internetseite heraus, was nach Auffassung des Gerichts ausreichend ist. Es wird davon ausgegangen, dass Revision eingelegt wird und der Fall auch dem EuGH vorgelegt werden wird.
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Gebhardt LegalDr. Denis Gebhardt, LL.M.Rechtsanwalt / Attorney at Law (New York) Lindemannstraße 47 Telefon: +49 (0)211 96834830 |
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